Teilnahmebedingungen & Datenschutz

Gewinnspiel Bahnhofsgarten Hannover 2024.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Bahnhofsgarten Gewinnspiel der MEKB GmbH, vertreten durch Frau Viola Hendrich, Europaplatz 1, 10557 Berlin nachfolgend Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es nötig, dass der Kunde die Teilnahme Postkarte vor Ort mit dem im Smartphone Spiel generierten Lösungswort ausfüllt und sich mit Name, Adresse und E-Mail-Adresse zur Nutzung dieser Daten bereiterklärt. Das Einreichen des Lösungswortes ist möglich vom 28.06.24 bis zum 25.08.24. In diesem Zeitraum darf jeder Teilnehmer eine Postkarte mit Lösungswort zur Teilnahme an der Verlosung einwerfen.

Nach Abschluss des oben genannten Zeitraums erfolgt die Verlosung der Gewinne. Im Falle eines Gewinns bekommt der Teilnehmer eine E-Mail-Benachrichtigung über den Gewinn und die Möglichkeiten, den Gewinn zu erhalten. Nur der Teilnehmer selbst kann den Gewinn entgegennehmen oder zugesendet bekommen, eine Übertragung des Gewinns ist nicht möglich.

Die Gewinnbenachrichtigung wie auch die Geltendmachung des Gewinns setzen zwingend eine funktionierende E-Mail-Adresse voraus. Ferner ist die Sichtung und Beachtung eingehender Nachrichten wegen dieses Gewinnspiels notwendig. Es wird daher dringend empfohlen - zumindest für die Dauer des Gewinnspiels - regelmäßig auch den SPAM-Ordner – falls vorhanden - auf E-Mails in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel hin zu untersuchen.

 

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Sollte ein Kunde in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Shopinhaber:innen der Bahnhöfe und deren Mitarbeiter:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeitende der Deutschen Bahn AG, bzw. des Veranstalters dürfen unter der Maßgabe teilnehmen, dass Gewinne ab einem Wert von 25,00 € Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten gemeldet werden. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

 

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

Datenschutz

Für die Teilnahme an den Verlosungen ist die Angabe von persönlichen Daten in Form von Name, Adresse und E-Mail-Adresse notwendig. Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt die Weitergabe an für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Auftragsverarbeiter dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen müssen. Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Gewinnspiels werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an mekb@deutschebahn.com. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

 

Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweckwirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.